Die Fachakademie für
Sozialpädagogik in Dillingen legt besonderen Wert auf die
Persönlichkeitsbildung nach christlichen Grundsätzen und
Wertvorstellungen. Wir lassen uns leiten vom Geist des hl. Franz von
Assisi. Wir gewährleisten eine Breitbandausbildung für die Arbeit in
Kindertagesstätten, heim- und heilpädagogischen Einrichtungen sowie der
Jugendarbeit.
2. Aufnahmevoraussetzungen
Eine grundsätzliche Voraussetzung zur Aufnahme an der Fachakademie für Sozialpädagogik ist eine physische und psychische Stabilität sowie musische Begabung.
Die Aufnahme in das erste Studienjahr setzt voraus
1. einen mittleren Bildungsabschluss,
2. entweder
* eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem sozialpädagogischen, pädagogischen, sozialpflegerischen, pflegerischen oder rehabilitativen Beruf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren (d. h. geeignete Kinderpfleger/innen können unmittelbar nach der Berufsfachschule für Kinderpflege in die Theorieausbildung einsteigen)
oder
* eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und ein erfolgreich abgeschlossenes einjähriges sozialpädagogisches Seminar
oder
* ein zweijähriges erfolgreich abgeschlossenes sozialpädagogisches Seminar
* eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens vier Jahren.
3. die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses, das nicht älter als drei Monate sein soll und ausweist, dass der Bewerber für den Beruf des Erziehers geeignet ist.
Bewerber mit mittlerem Schulabschluss, die nicht mindestens zwölf aufsteigende Schuljahre besucht haben, müssen entweder ein weiteres Jahr eine einschlägige Tätigkeit nachweisen oder ein weiteres Schuljahr eine auf der Berufsausbildung aufbauende Schule besuchen.
Bewerber mit einer anderen Muttersprache als Deutsch müssen außerdem nachweisen, dass sie über hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen.
3. Bewerbungsverfahren
Bewerbungszeit:
Oktober bis März. Nach Eingang einer schriftlichen Bewerbung
(Lebenslauf, Lichtbild, Kopie des letzten Zeugnisses) erhalten Sie die
Einladung zu einem persönlichen Bewerbungsgespräch. Auf Grund dieses
Gesprächs und der Bezahlung der Aufnahmegebühr wird die Reservierung
eines Studienplatzes an der Fachakademie schriftlich bestätigt (siehe
auch Voraussetzungen).