Die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Fachakademie wird bestimmt durch die Prinzipien des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern sowie durch das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, insbesondere durch den Bildungs- und Erziehungsauftrag, der im Artikel 131 der Verfassung des Freistaates Bayern allen Schulen gegeben ist.
Die Fachakademie ist gemäß Art. 18 BayEUG eine Schule, die durch eine vertiefte berufliche und allgemeine Bildung auf den Eintritt in eine angehobene Berufslaufbahn vorbereitet.
2. Ziel
Der Besuch der Fachakademie soll die Studierenden dazu befähigen, in Tageseinrichtungen für Kinder und Jugendliche, Einrichtungen der Jugendhilfe und Jugendarbeit sowie in anderen sozialpädagogischen Bereichen als Erzieherin/als Erzieher selbständig tätig zu sein.
Dies sind: familienergänzende Einrichtungen wie Kindergärten, Krippen, Kinderhorte, Kinder- und Jugendzentren, ... familienersetzende Einrichtungen wie Kinder- und Jugendheimen, Kinderdorf, Außenwohngruppen, ... sonderpädagogische Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.
3. Leitgedanken
Im BayEUG wird gefordert, die Fachlehrpläne aufeinander abzustimmen. Dies betrifft sowohl die Ziele als auch die Inhalte und Arbeitstechniken. Die Abstimmung der Lehrpläne soll fächerübergreifendes und teamorientiertes Arbeiten im Unterricht unterstützen. Das bedeutet, dass in den Lehrplänen die Ganzheitlichkeit beruflichen Lernens deutlich werden soll, kooperative und schülergesteuerte Formen des Lernens gefördert und methodische und soziale Kompetenzen gezielt aufgebaut und erweitert werden sollen. Innovative Formen des Unterrichtens wie Projektunterricht und fächerübergreifendes Arbeiten unterstützen diese Bildungsziele.
4. Lernfeldorientierte Lehrpläne
Bei der Weiterentwicklung der Erzieherausbildung wurde ein Lehrplanmodell entwickelt, das zum einen den Erfordernissen einer aktuellen Lehrplangestaltung Rechnung trägt, zum anderen flexible Formen der Unterrichtsgestaltung unterstützt und inhaltliche Fortentwicklungen ermöglicht. In dem lernfeldorientierten Modell des Lehrplans werden weiterhin Unterrichtsfächer ausgewiesen. Dies unterstützt die fachsystematisch und strukturierte Herangehensweise an Wissensgebiete und sichert eine Basis für weiterführende Bildungsgänge.“
Innerhalb der 2-jährigen schulischen Ausbildung muss der Studierende Pflichtmodule absolvieren. Diese Module dienen der Schwerpunktsetzung und können das Profil der jeweiligen Ausbildungsstätte deutlich machen.
5. Lernfelder
Lernfeld 1 = Werte und Werthaltungen
Lernfeld 2 = Bildung und Bildungsprozesse
Lernfeld 3 = Wahrnehmen, Beobachten und Erklären
Lernfeld 4 = Methodisches Handeln
Lernfeld 5 = Ästhetische Erfahrung, Ausdruck und Gestaltung
Lernfeld 6 = Kommunikation und Interaktion
Lernfeld 7 = Kooperation und Koordination
6. Ausbildungsdauer
Die Gesamtausbildung
zur Erzieherin bzw. zum Erzieher gliedert sich in eine vertiefte
berufliche Vorbildung (z. B. über das zweijährige Sozialpädagogische
Seminar) und eine dreijährige Ausbildung.
Die Ausbildung gliedert sich in:
2 Jahre Sozialpädagogisches Seminar (SPS I und SPS II)
2 Jahre theoretische Ausbildung und
1 Jahr Berufspraktikum (Anerkennungsjahr)
Bei erfolgreichem Ausbildungsabschluss wird die
Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin“ bzw. „Staatlich
anerkannter Erzieher“ verliehen.“
Während
des zweijährigen Praktikums in einer sozialpädagogischen Einrichtung
finden an der Fachakademie Seminarveranstaltungen statt. Im ersten
SPS-Jahr umfassen die Seminarveranstaltungen 8 Wochenstunden (= 320
Jahresstunden), im zweiten SPS-Jahr 10 Wochenstunden (= 400
Jahresstunden). Die Teilnahme hierzu ist Pflicht. Das zweijährige
Sozialpädagogische Seminar endet für die Erzieherpraktikanten/innen mit
der Abschlussprüfung zum/zur staatlich anerkannten
Kinderpflegerin/Kinderpfleger und ist zugleich Voraussetzung zur
weiteren Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieherin/Erzieher.
Das zweijährige Sozialpädagogische Seminar muss in zwei
verschiedenen Tätigkeitsfeldern absolviert werden. Der Stellenwechsel
wird mit der Fachakademie abgesprochen. Damit die Ausbildungsziele des
Sozialpädagogischen Seminars erreicht werden können, müssen die
sozialpädagogischen Einrichtungen gemeinsam mit den Fachakademien die
fachlichen Lernprozesse initiieren und begleiten. Eine intensive
Zusammenarbeit ist daher unumgänglich.
► 1. SPS-Jahr (Sozialpädagogisches Seminar) 130,00 Euro
► 2. SPS-Jahr (Sozialpädagogisches Seminar) 150,00 Euro
► Schulgeld pro Ausbildungsjahr 330,00 Euro
2 Jahre theoretische Ausbildung im Oktober und Februar jeweils Einzug von 165,00 Euro
► Berufspraktikum (Anerkennungsjahr) 330,00 Euro
im Oktober und Februar jeweils Einzug von 165,00 Euro
► Ergänzungsprüfungsgebühr 30,00 Euro
nur für Fachabiturbewerber/innen
► Skriptengeld (pro Ausbildungsjahr) 10,00 Euro
Kosten für die Kommunikationswoche sowie etwaige Bildungsfahrten tragen die Studierenden.
BAföG oder „Meister-BAföG“ kann bei den zuständigen Ämtern schriftlich auf den dort erhältlichen Formblättern beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie hier: