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1. Bildungs- und Erziehungsauftrag

 

Die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Fachakademie wird bestimmt durch die Prinzipien des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern sowie durch das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, insbesondere durch den Bildungs- und Erziehungsauftrag, der im Artikel 131 der Verfassung des Freistaates Bayern allen Schulen gegeben ist.

 

Die Fachakademie ist gemäß Art. 18 BayEUG eine Schule, die durch eine vertiefte berufliche und allgemeine Bildung auf den Eintritt in eine angehobene Berufslaufbahn vorbereitet.

 

 

2. Ziel

 

Der Besuch der Fachakademie soll die Studierenden dazu befähigen, in Tageseinrichtungen für Kinder und Jugendliche, Einrichtungen der Jugendhilfe und Jugendarbeit sowie in anderen sozialpädagogischen Bereichen als Erzieherin/als Erzieher selbständig tätig zu sein.

 

Dies sind: familienergänzende Einrichtungen wie Kindergärten, Krippen, Kinderhorte, Kinder- und Jugendzentren, … familienersetzende Einrichtungen wie Kinder- und Jugendheimen, Kinderdorf, Außenwohngruppen… sonderpädagogische Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.

 

 

3. Leitgedanken

 

Im BayEUG wird gefordert, die Fachlehrpläne aufeinander abzustimmen. Dies betrifft sowohl die Ziele als auch die Inhalte und Arbeitstechniken. Die Abstimmung der Lehrpläne soll fächerübergreifendes und teamorientiertes Arbeiten im Unterricht unterstützen. Das bedeutet, dass in den Lehrplänen die Ganzheitlichkeit beruflichen Lernens deutlich werden soll, kooperative und schülergesteuerte Formen des Lernens gefördert und methodische und soziale Kompetenzen gezielt aufgebaut und erweitert werden sollen. Innovative Formen des Unterrichtens wie Projektunterricht und fächerübergreifendes Arbeiten unterstützen diese Bildungsziele.

 

 

4. Lernfeldorientierte Lehrpläne

 

Bei der Weiterentwicklung der Erzieherausbildung wurde ein Lehrplanmodell entwickelt, das zum einen den Erfordernissen einer aktuellen Lehrplangestaltung Rechnung trägt, zum anderen flexible Formen der Unterrichtsgestaltung unterstützt und inhaltliche Fortentwicklungen ermöglicht. In dem lernfeldorientierten Modell des Lehrplans werden weiterhin Unterrichtsfächer ausgewiesen. Dies unterstützt die fachsystematisch und strukturierte Herangehensweise an Wissensgebiete und sichert eine Basis für weiterführende Bildungsgänge.

 

Innerhalb der 2-jährigen schulischen Ausbildung muss der Studierende Pflichtmodule absolvieren. Diese Module dienen der Schwerpunktsetzung und können das Profil der jeweiligen Ausbildungsstätte deutlich machen.

 

 

5. Lernfelder

 

Lernfeld 1 = Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiterentwickeln

 

Lernfeld 2 = Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten

 

Lernfeld 3 = Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern

 

Lernfeld 4 = Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten

 

Lernfeld 5 = Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen

 

Lernfeld 6 = Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren

 

 

Stundentafel:

 

 

 

6. Ausbildungsdauer

 

Die Gesamtausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher gliedert sich in eine vertiefte berufliche Vorbildung (z. B. über das einjährige Sozialpädagogische Einführungsjahr) und eine dreijährige Ausbildung.

 

Die Ausbildung gliedert sich in:

1 Jahr Sozialpädagogisches Einführungsjahr (SEJ)

2 Jahre theoretische Ausbildung und

1 Jahr Berufspraktikum (Anerkennungsjahr)

 

Bei erfolgreichem Ausbildungsabschluss wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin“ bzw. „Staatlich anerkannter Erzieher“ verliehen.“

 

 

7. Sozialpädagogisches Einführungsjahr (SEJ)

 

Während des einjährigen Praktikums in einer sozialpädagogischen Einrichtung finden an der Fachakademie Seminarveranstaltungen statt. Die Seminarveranstaltungen umfassen, verteilt auf zwei Schultage, insgesamt 19 Wochenstunden (= 720 Jahresstunden). Die Teilnahme hierzu ist Pflicht.

 

Damit die Ausbildungsziele des Sozialpädagogischen Seminars erreicht werden können, müssen die sozialpädagogischen Einrichtungen gemeinsam mit der Fachakademie die fachlichen Lernprozesse initiieren und begleiten. Eine intensive Zusammenarbeit ist daher unumgänglich.

 

Stundentafel:

 

 

 

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

 

Lehrplan zum Sozialpädagogischen Einführungsjahr (SEJ)